Ein Scheidungsverfahren, das komplett online abläuft, kennt das deutsche Recht nicht. Der Begriff „Online-Scheidung“ kann deshalb leicht falsche Vorstellungen wecken. Was wirklich mit der Bezeichnung gemeint ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

  1. Was versteht man unter einer Online-Scheidung?
  2. Ist eine Online-Scheidung günstiger und schneller?
  3. Wie läuft das Verfahren ab?
  4. Für wen eignet sich die Online-Scheidung?
  5. Wem ist eine Online-Scheidung nicht zu empfehlen?

Was versteht man unter einer Online-Scheidung?

Mit dem Begriff Online-Scheidung ist eigentlich nur gemeint, dass der Scheidungswillige sich nicht in eine Kanzlei begeben muss, um im persönlichen Gespräch einen Scheidungsanwalt mit dem Einreichen eines Scheidungsantrags zu beauftragen. Er kann sich den Anwalt vielmehr – unabhängig vom Sitz der Kanzlei – im Internet suchen und online die ersten Schritte in die Wege leiten. Das Ganze läuft in der Regel so ab, dass der Mandant einen Fragebogen ausfüllt, auf dessen Grundlage der Scheidungsanwalt einen Scheidungsantrag formuliert. Zusätzlich muss der Scheidungswillige dem Rechtsanwalt noch eine Vollmacht erteilen, damit dieser ihn vertreten darf.

Die weitere Scheidungsberatung und Korrespondenz zwischen Anwalt und Mandant, das Stellen und Beantworten von Fragen sowie das Hin- und Herschicken von Schriftstücken, läuft bei der Online-Scheidung dann meist per E-Mail ab. Die Kommunikation kann aber durchaus auch auf anderen Wegen (Telefon, Fax usw.) erfolgen.

Der Mailkontakt ist allerdings kein besonderes Charakteristikum der Online-Scheidung. Wer für eine Erstberatung eine Kanzlei aufsucht, weil er seine Scheidung in die Wege leiten möchte, kann mit dem Scheidungsanwalt ja durchaus vereinbaren, dass er von ihm künftig lieber per Mail kontaktiert werden möchte. Auch bei einer normalen Scheidung ist niemand gezwungen, zur weiteren Scheidungsberatung wiederholt die Kanzlei aufzusuchen oder den Schriftwechsel über die Briefpost abzuwickeln.

Die weiteren Verfahrensschritte der Online-Scheidung unterscheiden sich nicht wesentlich vom sonst üblichen Scheidungsverfahren. Insbesondere reicht der Rechtsanwalt den Scheidungsantrag üblicherweise auf dem Postweg beim zuständigen Gericht, in Hamburg dem Familiengericht beim Amtsgericht Hamburg-Mitte oder einem der Stadtteilgerichte, ein und dieses stellt ihn dem anderen Gatten förmlich durch Postzustellungsurkunde zu. Auch der Scheidungstermin läuft nicht etwa virtuell ab, sondern erfordert in aller Regel das persönliche Erscheinen des Paares vor Gericht. Ausnahmen sind nur in eng begrenzten Fällen, etwa bei manchen Auslandsscheidungen, möglich. Der Scheidungsbeschluss wird am Ende des Verfahrens ebenfalls nicht per E-Mail versendet, sondern per Post zugestellt.

Ist eine Online-Scheidung günstiger und schneller?

Selbst wenn von manchen Anbietern dieser Eindruck erweckt wird: Eine Online-Scheidung ist nicht automatisch günstiger als eine normale Scheidung. Scheidungen gibt es nicht im Sonderangebot. Alle Anwälte müssen ihre Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen – egal ob sie Online-Scheidungen oder reguläre Scheidungen anbieten. Die Scheidungskosten sind also grundsätzlich bei beiden gleich.

Etwas günstiger kann die Online-Scheidung aber aus einem anderen Grunde sein: Sie erfolgt in der Regel einvernehmlich und nur einer der Partner beauftragt einen Scheidungsanwalt. Dadurch werden schlicht die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt gespart. Dieser Kostenvorteil ist aber keine Besonderheit der Online-Scheidung, sondern geht mit jeder einvernehmlichen Scheidung einher.

Eine gewisse Zeitersparnis kann mit der Online-Scheidung in der Tat erreicht werden. Zwar läuft das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht in Hamburg nicht schneller ab. Aber allein dadurch, dass kein Gesprächstermin in der Kanzlei vereinbart werden muss, Fahrzeiten zum Anwalt entfallen und Schriftstücke schnell per E-Mail übermittelt werden, geht manches zügiger. Von Ihrem PC aus können Sie sich zu jeder Tageszeit schnell mit Rechtsanwältin Fink in Verbindung setzen – unabhängig von Kanzleiöffnungszeiten und ganz egal, wo Sie selbst sich gerade aufhalten.

Wie läuft das Verfahren ab?

Der Ablauf des Verfahrens sieht bei der Online-Scheidung insgesamt wie folgt aus:

  • Sie besuchen auf dieser Homepage die Seite zur Online-Scheidung. Das Verfahren können Sie hier völlig unabhängig von Ihrem eigenen Wohnort in die Wege leiten. Auch wenn Sie zum Beispiel in München leben, können Sie einen Scheidungsanwalt in Hamburg beauftragen.
  • Sie schreiben eine Email, in der u.a. Namen und Anschriften der Ehegatten, Ihr letzter gemeinsamer Wohnort, das Trennungsdatum, Namen und Wohnorte der gemeinsamen Kinder usw. stehen. Sie erhalten sodann von Rechtsanwältin Fink eine Vollmacht.
  • In der Folge kommunizieren Sie vorzugsweise online mit der Kanzlei Fink, Schriftstücke werden in erster Linie per E-Mail übermittelt.
  • Rechtsanwältin Fink formuliert auf Grundlage der erhaltenen Informationen einen Scheidungsantrag, lässt diesen von Ihnen gegenprüfen und reicht ihn bei Gericht ein. Gleichzeitig ist i.d.R. ein Gerichtskostenvorschuss einzuzahlen. Haben Sie gerade einen finanziellen Engpass, prüft Rechtsanwältin Fink die Möglichkeiten von Verfahrenskostenhilfe und reicht diesen Antrag zusammen mit dem Scheidungsantrag bei Gericht ein.
  • Der weitere Ablauf gestaltet sich wie bei einem normalen Scheidungsverfahren. Bei sehr weiten Entfernungen zwischen Kanzlei und zuständigem Gericht kann unter Umständen ein anderer Scheidungsanwalt mit der Wahrnehmung des Gerichtstermins beauftragt werden.

Für wen eignet sich die Online-Scheidung?

Wie schon erwähnt, eignet sich die Online-Scheidung ausschließlich für einvernehmliche Scheidungen. Das sind solche, bei denen nur ein Partner einen Scheidungsanwalt beauftragt und sich das Paar über wichtige Punkte bereits geeinigt hat. Hierzu gehört das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder, der Kindesunterhalt, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, die Zuweisung der Ehewohnung und die Hausratsaufteilung.

Insbesondere Scheidungswillige, die abgelegen wohnen, extrem wenig Zeit haben oder nicht mobil (z.B. betagt oder körperbehindert) sind, können von der Online-Scheidung sehr profitieren. Es entfallen z.B. möglicherweise lange oder beschwerliche Fahrtwege in die Hamburger Innenstadt. Auch Personen, die sich im Ausland aufhalten, haben Vorteile: Sie können z.B. vielfach online einen heimischen Anwalt beauftragen.

Wem ist eine Online-Scheidung nicht zu empfehlen?

Von der Online-Scheidung abzuraten ist dagegen Paaren, die zerstritten sind oder bei denen nur einer die Scheidung möchte. Bei ihnen muss meist eine Vielzahl von Scheidungsfragen detailliert verhandelt und geregelt werden. Es macht daher Sinn, dass sich jede Seite eingehend rechtlich beraten lässt, vorzugweise in einem persönlichen Gespräch mit einem Scheidungsanwalt. Von Angesicht zu Angesicht kann vieles sehr viel unmittelbarer, individueller und umfassender diskutiert und geklärt werden als dies bei einem bloßen Mailverkehr möglich wäre.

Auch wenn es um hohe Vermögenswerte geht, einer der Gatten geschäftlich sehr unerfahren ist oder er die deutsche Sprache nicht sicher beherrscht kann eine Online-Scheidung – wie jede einvernehmliche Scheidung – Nachteile haben. Jedenfalls für den Antragsgegner, also für den Gatten, der keinen eigenen Anwalt beauftragt hat.

Scheidungsanwältin Aljona Fink berät Sie nicht nur in ihrer Kanzlei in Hamburg, sondern bietet auch bundesweit die Online-Scheidung an. In vielen Fällen ist eine schnelle Scheidung in nur 3 Monaten möglich. Rechtsanwältin Fink informiert sie vorab seriös und objektiv darüber, ob eine Online-Scheidung für Sie zu empfehlen ist oder nicht.

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